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ANMELDUNG UND TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Die Akademie dient vor allem der Weiterbildung von Personen, die haupt-, neben- oder ehrenamtlich künstlerisch und kulturvermittelnd arbeiten. Bitte beachten Sie dies bei Ihrer Anmeldung.

Ihre Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang Ihrer Anmeldung bei der Akademie bekommen Sie eine Eingangsbestätigung. Die eigentliche Zu- oder Absage zur Kursteilnahme erfolgt in der Regel erst nach Anmeldeschluss, der bei jeder Seminarbeschreibung angegeben ist (vier bis sechs Wochen vor Seminarbeginn). In begründeten Fällen werden auch schon früher Zu- oder Absagen gegeben. Fragen Sie ggf. nach. Wenn mehr Anmeldungen eingehen, als Plätze vorhanden sind, treffen die Programmleiter eine Auswahl nach seminar- und fachbezogenen Kriterien.

Mit der endgültigen Zusage zur Teilnahme wird auch der Kostenanteil und ggf. der Materialkostenanteil fällig. Bitte überweisen Sie den Betrag dann unverzüglich unter Angabe Ihres Namens und der Kursnummer. Die Akademie behält sich vor, einen Seminarplatz anderweitig zu vergeben, falls die Teilnahmegebühren nicht rechtzeitig eingehen.

Erfolgt Ihrerseits nach Zusage der Akademie eine Abmeldung, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,- EUR. Erreicht uns die Abmeldung innerhalb von 14 Tagen vor Seminarbeginn, stellen wir Ihnen eine Ausfallgebühr in Höhe von 50% des Kostenanteils in Rechnung. Sollten Sie nicht erscheinen, ohne sich vorher abgemeldet zu haben oder erreicht uns Ihre Abmeldung am Tag des Seminarbeginns, wird der gesamte Kostenanteil fällig. Ihre Abmeldung muss schriftlich erfolgen.

Für Seminarreihen oder Aufbaukurse, die nur im Verbund gebucht werden können, gelten für die Einzelphasen besondere Rücktrittsbedingungen. Diese erhalten Sie auf Anfrage bzw. mit der Eingangsbestätigung Ihrer Anmeldung.

Absage des Veranstalters: Die Akademie behält sich vor, bei zu geringer Nachfrage einen Kurs abzusagen. In diesem Fall werden sämtliche bereits gezahlte Kostenanteile zurückerstattet; darüber hinaus können keine weiteren Ansprüche gegenüber der Akademie geltend gemacht werden. Gleiches gilt bei Kursabsagen aufgrund höherer Gewalt.

Der angegebene Kostenanteil umfasst grundsätzlich Vollpension und Kursgebühr. Die Seminare können i.d.R. nur mit allen angegebenen Leistungen gebucht werden. Für Seminarmaterial wird ggf. ein zusätzlicher Kostenbeitrag erhoben. Eine Erstattung von Kosten im Fall der kurzfristigen Nichtinanspruchnahme von Mahlzeiten oder Veranstaltungsteilen ist nicht möglich. Bei Übernachtung und Frühstück außerhalb des Hauses und auf eigene Rechnung des/der Teilnehmenden reduziert sich der Kostenanteil (bei Seminaren mit Ü/VP) um 25,- EUR je Nacht. Bei Unterbringung im Doppelzimmer reduziert sich die Gebühr um 10,- EUR je Nacht und Person.

Bei Exkursionen erfahren Sie die Bedingungen und Kosten auf Anfrage. Die abweichenden Anmeldebedingungen für Tagungen finden Sie unter der Veranstaltungsrubrik "Kulturpolitischer Diskurs".

Für Arbeitslose, in der Ausbildung befindliche Personen (bis zum Alter von 34 Jahren) sowie Zivildienst- oder Wehrdienstleistende kann bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises eine Ermäßigung in Höhe von 20% des Kostenanteils erfolgen.

Nehmen Sie innerhalb eines Kalenderjahres an vier oder mehr Seminaren der Akademie teil (z.B. als TeilnehmerIn von Qualifikationsmaßnahmen oder Aufbaukursen), erhalten Sie Rabatt. Wir gewähren Ihnen dann eine Ermäßigung von 10% auf alle im laufenden Kalenderjahr gezahlten Kostenanteile. Materialkosten und bereits gekürzte Pauschalpreise sind von der Ermäßigung ausgeschlossen.

Bitte haben Sie Verständnis, dass Sie keine Haustiere in die Räume der Bundesakademie mitbringen dürfen.

In allen Räumen der Akademie ist das Rauchen gemäß dem niedersächsischen Nichtraucherschutzgesetz verboten.

Kurszeiten: Wenn nicht anders angegeben, beginnt der Kurs am Anreisetag um 16.00 Uhr und endet am Abreisetag mit dem Mittagessen um 14.00 Uhr.

Ggf. erforderliche Textproben zu Ihrer Seminaranmeldung im Programmbereich Literatur senden Sie bitte in digitaler Form (als Word- oder PDF-Datei) unter Angabe der Seminarnummer und des Seminartitels als Mailanlage an Frau Sabine Oehlmann (Sachbearbeiterin Programmbereich Literatur). Alternativ auch auf Diskette oder CD-R an unsere Postadresse.

 

Sie möchten früher kommen oder länger bleiben?
Falls Sie vor Seminarbeginn früher anreisen oder nach Kursende länger bleiben möchten, sprechen Sie bitte unsere Sachbearbeiterinnen an. Wenn Zimmer nicht wegen anderer Seminare benötig werden, ist beides gerne möglich.

 

Bildungsurlaub
Wenn Sie für den Besuch eines Seminars Bildungsurlaub beanspruchen wollen, teilen Sie dies bitte spätestens drei Monate vor Kursbeginn mit. Dann kann die Bundesakademie bei der Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung Bildungsurlaub für das Land Niedersachsen beantragen. Das Ihnen darauf hin mitgeteilte Aktenzeichen hilft Ihnen bei der Beantragung im jeweiligen Bundesland. Auskünfte über die Bedingungen des Bildungsurlaubsgesetzes erteilt das jeweils zuständige Ministerium Ihres Bundeslandes.

 

NRW-Bildungsschecks
Das Land Nordrhein-Westfalen gibt Bildungsschecks aus, die vom Europäischen Sozialfonds finanziert werden. Das Land NRW fördert damit Weiterbildungsmaßnahmen für kleine Unternehmen in NRW. Gefördert werden 50 % der Weiterbildungskosten bis max. 500 Euro pro Teilnehmer. Die Bundesakademie Wolfenbüttel erkennt diese Bildungsschecks an. TeilnehmerInnen aus NRW können die Schecks bei uns einlösen. Informationen zum Bildungsscheck NRW finden Sie hier. Der Bildungsscheck wird ausschließlich angerechnet für die Seminargebühren im engeren Sinn. Kosten für Übernachtung und Verpflegung sowie Fahrtkosten werden nicht bezuschusst.

 

Die Bildungsschecks der Schweiz
werden ebenfalls von der Bundesakademie Wolfenbüttel anerkannt.

 

Bildungsprämie
Das Bundeskabinett hat im April 2008 die "Konzeption der Bundesregierung zum Lernen im Lebenslauf" beschlossen. Um die Bereitschaft jedes Einzelnen zur eigenen Weiterbildung zu fördern, hat die Bundesregierung eine Bildungsprämie eingeführt, die sich besonders an Menschen mit mittleren und niedrigen Einkommen richtet. Das Programm ist am 1.12.2008 angelaufen.
Einen Prämiengutschein in Höhe von bis zu 500 € können Erwerbstätige erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 25.600 € (oder 51.200 € bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Es ist pro Person ein Prämiengutschein pro Kalenderjahr erhältlich. Der Prämiengutschein wird ausschließlich angerechnet für die Seminargebühren im engeren Sinn. Kosten für Übernachtung und Verpflegung sowie Fahrtkosten werden nicht bezuschusst.

Alle Informationen zur Bildungsprämie finden Sie hier: http://www.bildungspraemie.info/index.php 

 

Fortbildungen für Lehrerinnen und Lehrer

Niedersachsen

Das Niedersächsische Kultusministerium verzichtet bei Veranstaltungen der Akademie auf Einzelfallprüfung und Anerkennungsverfahren, ob diese als Fortbildungsveranstaltungen für Lehrer geeignet sind. Eine Beurlaubung für die Teilnahme an Veranstaltungen der Akademie als berufliche Aus- und Fortbildungsveranstaltungen kann nach § 2 Nr. 1 der Nds. Sonderurlaubsverordnung erfolgen, wenn dienstliches Interesse vorliegt und dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. Darüber entscheidet die Schulleitung.
LehrerInnen der anderen Bundesländer informieren sich bitte bei ihrer Schulleitung über die Anerkennungsvoraussetzungen für Sonderurlaub für Fortbildungen an der Bundesakademie. Die Regelungen in Niedersachsen können dabei eine Hilfestellung sein.

Hessen
Die Bundesakademie ist vom Hessischen Kulturministerium und dessen Institut für Qualitätsentwicklung als Anbieter von Fortbildungs- und Qualifizierungsangeboten akkreditiert worden. Das heißt, hessische Lehrerinnen und Lehrer können Leistungspunkte in unseren Seminaren erlangen.
Wenn Sie Lehrer in Hessen sind und sich für ein Fortbildungsseminar bei uns interessieren, dann geben Sie uns bitte rechtzeitig eine Nachricht, damit wir die Akkreditierung des einzelnen Seminars beantragen können.

 

Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit
Kurse der Bundesakademie sind in die Aus- und Weiterbildungsdatenbank KURSNET eingetragen, bitte beachten Sie die untenstehenden Informationen an, ob Sie Anspruch auf einen Bildungsgutschein haben..
Mit Inkrafttreten des Ersten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt am 1. Januar 2003 können die Agenturen für Arbeit bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen Bildungsgutscheine für zuvor individuell festgestellte Bildungsbedarfe aushändigen.

Grundsätzliches
Der Bildungsgutschein weist unter anderem das Bildungsziel, die zum Erreichen des Bildungsziels erforderliche Dauer, den regionalen Geltungsbereich und die Gültigkeitsdauer von längstens drei Monaten, in der der Bildungsgutschein eingelöst werden muss, aus. Unter den im Bildungsgutschein festgelegten Bedingungen kann der Bildungsinteressent den Bildungsgutschein bei einem für die Weiterbildungsförderung zugelassenen Träger seiner Wahl einlösen. Aber auch die Maßnahme muss für die Weiterbildungsförderung zugelassen sein.

Voraussetzungen
Die Teilnahme muss notwendig sein, um Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden, oder weil die Notwendigkeit einer Weiterbildung wegen fehlenden Berufsabschlusses anerkannt ist.

Die Feststellungen zur Notwendigkeit einer Weiterbildung schließen immer auch die arbeitsmarktlichen Bedingungen ein. Das heißt, die Agentur für Arbeit muss abwägen, ob zum Beispiel die Arbeitslosigkeit auch ohne eine Weiterbildung beendet werden kann, ob andere arbeitsmarktpolitische Instrumente erfolgversprechender sind und ob mit dem angestrebten Bildungsziel mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eine Eingliederung auf dem Arbeitsmarkt erwartet werden kann.

Die Antragsteller müssen in der Regel entweder eine Berufsausbildung abgeschlossen oder drei Jahre eine berufliche Tätigkeit ausgeübt haben. Vor Beginn der Teilnahme an einer Weiterbildung muss eine Beratung durch die Agentur für Arbeit erfolgt sein.

Dem Arbeitnehmer wird das Vorliegen der Voraussetzungen mit dem Bildungsgutschein bescheinigt. Der Bildungsgutschein ist eine Zusicherung, dass die durch die Teilnahme an der Weiterbildung anfallenden Kosten übernommen werden.

Einlösen des Bildungsgutscheins
Der Inhaber des Bildungsgutscheins muss innerhalb der Gültigkeitsdauer mit der Maßnahme beginnen, sonst verfällt der Gutschein. Wenn der Bewerber zum Beispiel innerhalb des Gültigkeitszeitraums kein geeignetes Weiterbildungsangebot gefunden hat, wird gegebenenfalls ein neuer Gutschein ausgehändigt.
Der Teilnehmer kann den Bildungsgutschein innerhalb der Gültigkeitsfrist für die Teilnahme an einer zugelassenen Maßnahme mit einem dem Bildungsgutschein entsprechenden Bildungsziel einlösen. Als Nachweis für die Zulassung einer Weiterbildungsmaßnahme kann vom Träger der Maßnahme ein Zertifikat einer fachkundigen Stelle vorgelegt werden. Informationen über zugelassene Maßnahmen enthält auch die Aus-und Weiterbildungsdatenbank KURSNET. Die Zulassung muss zum Zeitpunkt des Eintritts in die Weiterbildung gültig sein. Die vom Teilnehmer ausgewählte Bildungsstätte bestätigt auf dem Bildungsgutschein (Ausfertigung für den Träger) die Aufnahme in die zugelassene Maßnahme und legt den Bildungsgutschein vor Beginn der Maßnahme bei der den Gutschein ausstellenden Agentur für Arbeit vor.

Was müssen Sie beachten?
Bei Eingang des Bildungsgutscheins prüft die Agentur für Arbeit, ob die vom Teilnehmer ausgewählte Maßnahme mit den Konditionen des Bildungsgutscheins übereinstimmt. Bei Nichtübereinstimmung ist die Einlösung in Frage gestellt; in Ausnahmefällen kann nachträglich geringfügigen Abweichungen, zum Beispiel inhaltlicher Art, zugestimmt werden. Die Einlösung des Bildungsgutscheins ist auch in Frage gestellt, wenn ein Weiterbildungsinteressent in die Weiterbildung aufgenommen wurde, obwohl er die Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllt und von einer erfolgreichen Teilnahme nicht ausgegangen wird. Der Gutschein verliert seine Gültigkeit, wenn er nicht vor Maßnahmeeintritt vom Bildungsträger der zuständigen Agentur für Arbeit vorgelegt wird.
Damit die Leistung zeitnah bewilligt werden kann, reichen Sie bitte die von der Agentur für Arbeit ausgehändigten Formulare rechtzeitig vor Beginn bei der Agentur für Arbeit ein.
Weitere Informationen erhalten Sie im Merkblatt 6 "Förderung der beruflichen Weiterbildung".

Die obigen Ausführungen gelten in gleicher Weise für die Ausgabe von Bildungsgutscheinen an erwerbsfähige Hilfebedürftige, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch erhalten.
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26396/zentraler-Content/A05-BeruflQualifizierung/A052-Arbeitnehmer/Allgemein/Bildungsgutschein.html 
Bundesagentur für Arbeit Stand 06.10.2008

 


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