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ANMELDUNG UND TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Die Akademie dient vor allem der Weiterbildung von Personen, die haupt-, neben- oder ehrenamtlich künstlerisch und kulturvermittelnd arbeiten. Bitte beachten Sie dies bei Ihrer Anmeldung.
Ihre Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang Ihrer Anmeldung bei der Akademie bekommen Sie eine Eingangsbestätigung. Die eigentliche Zu- oder Absage zur Kursteilnahme erfolgt in der Regel erst nach Anmeldeschluss, der bei jeder Seminarbeschreibung angegeben ist (vier bis sechs Wochen vor Seminarbeginn). In begründeten Fällen werden auch schon früher Zu- oder Absagen gegeben. Fragen Sie ggf. nach. Wenn mehr Anmeldungen eingehen, als Plätze vorhanden sind, treffen die Programmleiter eine Auswahl nach seminar- und fachbezogenen Kriterien.
Mit der endgültigen Zusage zur Teilnahme wird auch der Kostenanteil und ggf. der Materialkostenanteil fällig. Bitte überweisen Sie den Betrag dann unverzüglich unter Angabe Ihres Namens und der Kursnummer. Die Akademie behält sich vor, einen Seminarplatz anderweitig zu vergeben, falls die Teilnahmegebühren nicht rechtzeitig eingehen.
Erfolgt Ihrerseits nach Zusage der Akademie eine Abmeldung, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,- EUR. Erreicht uns die Abmeldung innerhalb von 14 Tagen vor Seminarbeginn, stellen wir Ihnen eine Ausfallgebühr in Höhe von 50% des Kostenanteils in Rechnung. Sollten Sie nicht erscheinen, ohne sich vorher abgemeldet zu haben oder erreicht uns Ihre Abmeldung am Tag des Seminarbeginns, wird der gesamte Kostenanteil fällig. Ihre Abmeldung muss schriftlich erfolgen.
Für Seminarreihen oder Aufbaukurse, die nur im Verbund gebucht werden können, gelten für die Einzelphasen besondere Rücktrittsbedingungen. Diese erhalten Sie auf Anfrage bzw. mit der Eingangsbestätigung Ihrer Anmeldung.
Absage des Veranstalters: Die Akademie behält sich vor, bei zu geringer Nachfrage einen Kurs abzusagen. In diesem Fall werden sämtliche bereits gezahlte Kostenanteile zurückerstattet; darüber hinaus können keine weiteren Ansprüche gegenüber der Akademie geltend gemacht werden. Gleiches gilt bei Kursabsagen aufgrund höherer Gewalt.
Der angegebene Kostenanteil umfasst grundsätzlich Vollpension und Kursgebühr. Die Seminare können i.d.R. nur mit allen angegebenen Leistungen gebucht werden. Für Seminarmaterial wird ggf. ein zusätzlicher Kostenbeitrag erhoben. Eine Erstattung von Kosten im Fall der kurzfristigen Nichtinanspruchnahme von Mahlzeiten oder Veranstaltungsteilen ist nicht möglich. Bei Übernachtung und Frühstück außerhalb des Hauses und auf eigene Rechnung des/der Teilnehmenden reduziert sich der Kostenanteil (bei Seminaren mit Ü/VP) um 25,- EUR je Nacht. Bei Unterbringung im Doppelzimmer reduziert sich die Gebühr um 10,- EUR je Nacht und Person.
Bei Exkursionen erfahren Sie die Bedingungen und Kosten auf Anfrage. Die abweichenden Anmeldebedingungen für Tagungen finden Sie unter der Veranstaltungsrubrik "Kulturpolitischer Diskurs".
Für Arbeitslose, in der Ausbildung befindliche Personen (bis zum Alter von 34 Jahren) sowie Zivildienst- oder Wehrdienstleistende kann bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises eine Ermäßigung in Höhe von 20% des Kostenanteils erfolgen.
Nehmen Sie innerhalb eines Kalenderjahres an vier oder mehr Seminaren der Akademie teil (z.B. als TeilnehmerIn von Qualifikationsmaßnahmen oder Aufbaukursen), erhalten Sie Rabatt. Wir gewähren Ihnen dann eine Ermäßigung von 10% auf alle im laufenden Kalenderjahr gezahlten Kostenanteile. Materialkosten und bereits gekürzte Pauschalpreise sind von der Ermäßigung ausgeschlossen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass Sie keine Haustiere in die Räume der Bundesakademie mitbringen dürfen.
In allen Räumen der Akademie ist das Rauchen gemäß dem niedersächsischen Nichtraucherschutzgesetz verboten.
Kurszeiten: Wenn nicht anders angegeben, beginnt der Kurs am Anreisetag um 16.00 Uhr und endet am Abreisetag mit dem Mittagessen um 14.00 Uhr.
Ggf. erforderliche Textproben zu Ihrer Seminaranmeldung im Programmbereich Literatur senden Sie bitte in digitaler Form (als Word- oder PDF-Datei) unter Angabe der Seminarnummer und des Seminartitels als Mailanlage an Frau Sabine Oehlmann (Sachbearbeiterin Programmbereich Literatur). Alternativ auch auf Diskette oder CD-R an unsere Postadresse.
Sie möchten früher kommen oder länger bleiben?
Falls Sie vor Seminarbeginn früher anreisen oder nach Kursende länger bleiben
möchten, sprechen Sie bitte unsere Sachbearbeiterinnen an. Wenn Zimmer nicht
wegen anderer Seminare benötig werden, ist beides gerne möglich.
Bildungsurlaub
Wenn Sie für den Besuch eines Seminars Bildungsurlaub beanspruchen wollen,
teilen Sie dies bitte spätestens drei Monate vor Kursbeginn mit. Dann kann die
Bundesakademie bei der Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung
Bildungsurlaub für das Land Niedersachsen beantragen. Das Ihnen darauf hin
mitgeteilte Aktenzeichen hilft Ihnen bei der Beantragung im jeweiligen
Bundesland. Auskünfte über die Bedingungen des Bildungsurlaubsgesetzes erteilt
das jeweils zuständige Ministerium Ihres Bundeslandes.
NRW-Bildungsschecks
Das Land Nordrhein-Westfalen gibt Bildungsschecks aus, die vom Europäischen
Sozialfonds finanziert werden. Das Land NRW fördert damit
Weiterbildungsmaßnahmen für kleine Unternehmen in NRW. Gefördert werden 50 % der
Weiterbildungskosten bis max. 500 Euro pro Teilnehmer. Die Bundesakademie
Wolfenbüttel erkennt diese Bildungsschecks an. TeilnehmerInnen aus NRW können
die Schecks bei uns einlösen. Informationen zum Bildungsscheck NRW finden Sie
hier. Der Bildungsscheck wird ausschließlich angerechnet für die Seminargebühren
im engeren Sinn. Kosten für Übernachtung und Verpflegung sowie Fahrtkosten
werden nicht bezuschusst.
Die Bildungsschecks der Schweiz
werden ebenfalls von der Bundesakademie Wolfenbüttel anerkannt.
Bildungsprämie
Das Bundeskabinett hat im April 2008 die "Konzeption der Bundesregierung zum
Lernen im Lebenslauf" beschlossen. Um die Bereitschaft jedes Einzelnen zur
eigenen Weiterbildung zu fördern, hat die Bundesregierung eine Bildungsprämie
eingeführt, die sich besonders an Menschen mit mittleren und niedrigen Einkommen
richtet. Das Programm ist am 1.12.2008 angelaufen.
Einen Prämiengutschein in Höhe von bis zu 500 € können Erwerbstätige erhalten,
deren zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 25.600 € (oder 51.200 € bei
gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Es ist pro Person ein Prämiengutschein
pro Kalenderjahr erhältlich. Der Prämiengutschein wird ausschließlich
angerechnet für die Seminargebühren im engeren Sinn. Kosten für Übernachtung und
Verpflegung sowie Fahrtkosten werden nicht bezuschusst.
Alle Informationen zur Bildungsprämie finden Sie hier: http://www.bildungspraemie.info/index.php
Fortbildungen für Lehrerinnen und Lehrer
Niedersachsen
Das Niedersächsische Kultusministerium verzichtet bei Veranstaltungen der
Akademie auf Einzelfallprüfung und Anerkennungsverfahren, ob diese als
Fortbildungsveranstaltungen für Lehrer geeignet sind. Eine Beurlaubung für
die Teilnahme an Veranstaltungen der Akademie als berufliche Aus- und
Fortbildungsveranstaltungen kann nach § 2 Nr. 1 der Nds. Sonderurlaubsverordnung
erfolgen, wenn dienstliches Interesse vorliegt und dienstliche Gründe nicht
entgegenstehen. Darüber entscheidet die Schulleitung.
LehrerInnen der anderen Bundesländer informieren sich bitte bei ihrer
Schulleitung über die Anerkennungsvoraussetzungen für Sonderurlaub für
Fortbildungen an der Bundesakademie. Die Regelungen in Niedersachsen können
dabei eine Hilfestellung sein.
Hessen
Die Bundesakademie ist vom Hessischen Kulturministerium und dessen Institut für
Qualitätsentwicklung als Anbieter von Fortbildungs- und Qualifizierungsangeboten
akkreditiert worden. Das heißt, hessische Lehrerinnen und Lehrer können
Leistungspunkte in unseren Seminaren erlangen.
Wenn Sie Lehrer in Hessen sind und sich für ein Fortbildungsseminar bei uns
interessieren, dann geben Sie uns bitte rechtzeitig eine Nachricht, damit wir
die Akkreditierung des einzelnen Seminars beantragen können.
Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit
Kurse der Bundesakademie sind in die Aus- und Weiterbildungsdatenbank KURSNET
eingetragen, bitte beachten Sie die untenstehenden Informationen an, ob Sie
Anspruch auf einen Bildungsgutschein haben..
Mit Inkrafttreten des Ersten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am
Arbeitsmarkt am 1. Januar 2003 können die Agenturen für Arbeit bei Vorliegen der
Förderungsvoraussetzungen Bildungsgutscheine für zuvor individuell festgestellte
Bildungsbedarfe aushändigen.
Grundsätzliches
Der Bildungsgutschein weist unter anderem das Bildungsziel, die zum Erreichen
des Bildungsziels erforderliche Dauer, den regionalen Geltungsbereich und die
Gültigkeitsdauer von längstens drei Monaten, in der der Bildungsgutschein
eingelöst werden muss, aus. Unter den im Bildungsgutschein festgelegten
Bedingungen kann der Bildungsinteressent den Bildungsgutschein bei einem für die
Weiterbildungsförderung zugelassenen Träger seiner Wahl einlösen. Aber auch die
Maßnahme muss für die Weiterbildungsförderung zugelassen sein.
Voraussetzungen
Die Teilnahme muss notwendig sein, um Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit
beruflich einzugliedern, eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden, oder
weil die Notwendigkeit einer Weiterbildung wegen fehlenden Berufsabschlusses
anerkannt ist.
Die Feststellungen zur Notwendigkeit einer Weiterbildung schließen immer auch die arbeitsmarktlichen Bedingungen ein. Das heißt, die Agentur für Arbeit muss abwägen, ob zum Beispiel die Arbeitslosigkeit auch ohne eine Weiterbildung beendet werden kann, ob andere arbeitsmarktpolitische Instrumente erfolgversprechender sind und ob mit dem angestrebten Bildungsziel mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eine Eingliederung auf dem Arbeitsmarkt erwartet werden kann.
Die Antragsteller müssen in der Regel entweder eine Berufsausbildung abgeschlossen oder drei Jahre eine berufliche Tätigkeit ausgeübt haben. Vor Beginn der Teilnahme an einer Weiterbildung muss eine Beratung durch die Agentur für Arbeit erfolgt sein.
Dem Arbeitnehmer wird das Vorliegen der Voraussetzungen mit dem Bildungsgutschein bescheinigt. Der Bildungsgutschein ist eine Zusicherung, dass die durch die Teilnahme an der Weiterbildung anfallenden Kosten übernommen werden.
Einlösen des Bildungsgutscheins
Der Inhaber des Bildungsgutscheins muss innerhalb der Gültigkeitsdauer mit der
Maßnahme beginnen, sonst verfällt der Gutschein. Wenn der Bewerber zum Beispiel
innerhalb des Gültigkeitszeitraums kein geeignetes Weiterbildungsangebot
gefunden hat, wird gegebenenfalls ein neuer Gutschein ausgehändigt.
Der Teilnehmer kann den Bildungsgutschein innerhalb der Gültigkeitsfrist für die
Teilnahme an einer zugelassenen Maßnahme mit einem dem Bildungsgutschein
entsprechenden Bildungsziel einlösen. Als Nachweis für die Zulassung einer
Weiterbildungsmaßnahme kann vom Träger der Maßnahme ein Zertifikat einer
fachkundigen Stelle vorgelegt werden. Informationen über zugelassene Maßnahmen
enthält auch die Aus-und Weiterbildungsdatenbank KURSNET. Die Zulassung muss zum
Zeitpunkt des Eintritts in die Weiterbildung gültig sein. Die vom Teilnehmer
ausgewählte Bildungsstätte bestätigt auf dem Bildungsgutschein (Ausfertigung für
den Träger) die Aufnahme in die zugelassene Maßnahme und legt den
Bildungsgutschein vor Beginn der Maßnahme bei der den Gutschein ausstellenden
Agentur für Arbeit vor.
Was müssen Sie beachten?
Bei Eingang des Bildungsgutscheins prüft die Agentur für Arbeit, ob die vom
Teilnehmer ausgewählte Maßnahme mit den Konditionen des Bildungsgutscheins
übereinstimmt. Bei Nichtübereinstimmung ist die Einlösung in Frage gestellt; in
Ausnahmefällen kann nachträglich geringfügigen Abweichungen, zum Beispiel
inhaltlicher Art, zugestimmt werden. Die Einlösung des Bildungsgutscheins ist
auch in Frage gestellt, wenn ein Weiterbildungsinteressent in die Weiterbildung
aufgenommen wurde, obwohl er die Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllt und von
einer erfolgreichen Teilnahme nicht ausgegangen wird. Der Gutschein verliert
seine Gültigkeit, wenn er nicht vor Maßnahmeeintritt vom Bildungsträger der
zuständigen Agentur für Arbeit vorgelegt wird.
Damit die Leistung zeitnah bewilligt werden kann, reichen Sie bitte die von der
Agentur für Arbeit ausgehändigten Formulare rechtzeitig vor Beginn bei der
Agentur für Arbeit ein.
Weitere Informationen erhalten Sie im Merkblatt 6 "Förderung der beruflichen
Weiterbildung".
Die obigen Ausführungen gelten in gleicher Weise für die
Ausgabe von Bildungsgutscheinen an erwerbsfähige Hilfebedürftige, die Leistungen
nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch erhalten.
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26396/zentraler-Content/A05-BeruflQualifizierung/A052-Arbeitnehmer/Allgemein/Bildungsgutschein.html
Bundesagentur für Arbeit Stand 06.10.2008