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Inklusion und Barrierefreiheit

Ein Programm zur Förderung und Weiterentwicklung von dauerhaft BKM-geförderten Institutionen im Bereich Inklusion und Barrierefreiheit

Die UN-Behindertenrechtskonvention ist 2009 in Deutschland in Kraft getreten. Mit Artikel 30 Absatz 1 der UN-Be­­hin­­der­­ten­­rechts­­kon­­ven­­tion erkennen die Vertragsstaaten das Recht von Menschen mit Behinderungen an, gleichberechtigt mit anderen am kulturellen Leben teilzuhaben.

Das Konzept der Vor-Ort Beratung, welches von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) gemeinsam mit der Bundesakademie für Kulturelle Bildung Wolfenbüttel (ba) für bundesgeförderte Einrichtungen angeboten wird, ist darauf ausgerichtet, Strukturen kultureller Teilhabe zu stärken und weiterzuentwickeln.

In der neuen »Vor-Ort-Beratung Inklusion und Barrierefreiheit« geht es um die Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigung und die Barrierefreiheit (Zugänglichkeit) von Institutionen.

 

Das Projekt

Das Ziel der »Vor-Ort-Beratung Inklusion und Barrierefreiheit« ist es, in den dauerhaft BKM-geförderten Institutionen – unabhängig von ihrer Sparte – die Praxis der Inklusion und Barrierefreiheit über eine für die Einrichtungen kostenlose und kollegiale Beratung zu analysieren und mit der Einrichtung zusammen zu optimieren.

Die Trägerschaft und Durchführung liegt bei der ba, die auch für die Auswahl und Begleitung der Beraterinnen- und Beraterteams zuständig ist.

 

Wer kann teilnehmen?

Alle dauerhaft BKM-geförderten Institutionen können sich bewerben. Insgesamt können im Zeitraum 2024 bis 2025 Beratungen für bis zu vier Institutionen parallel erfolgen.

 

Kollegiale Beratung – das Prinzip der »Vor-Ort-Beratung«

Als Instrument für die Optimierung hat die ba gemeinsam mit der BKM das Konzept der »Vor-Ort-Beratung« entwickelt und bereits in anderen Kontexten sehr erfolgreich durchgeführt. Unser Ziel ist es, den Institutionen einen partnerschaftlichen Prozess der kollegialen Beratung zu ermöglichen, der sie dabei unterstützt, die inklusiven Transformationsprozesse zu verbessern und weiterzuentwickeln, um langfristig mehr kulturelle Teilhabe und barrierearme Zugänge zu ermöglichen.

Die am Programm beteiligten Beraterinnen und Berater sind ausgewiesene Fachleute mit der Doppelexpertise Kultur und Inklusion / Barrierefreiheit sowie angrenzenden Bereichen und verfügen sowohl über theoretische Expertise als auch über umfangreiche praktische Erfahrung. Die Beratungs-Teams setzen sich in der Regel aus zwei Expertinnen und Expertenzusammen, die anhand ihrer Qualifikation und der jeweiligen konkreten Fragestellung der Institution passgenau ausgewählt werden. Gemeinsam und gleichberechtigt erarbeiten beide Seiten Lösungsansätze für deren aktuelle Anliegen und zukünftige Herausforderungen.

 

Zeitplan (ausführlich hier)

Phase I
Vorbereitung
(bis März 2024)

  • Ausschreibung des Programms, Anmeldung und Registrierung
  • Auswahl und Audit der bewerbenden Institutionen
  • Vermittlung der Beraterinnen und Berater sowie Kontaktaufnahme
  • „Kick-off“

 

Phase II

Durchführung (bis März 2025)

  • Dialog und Analyse
  • Entwurf Konzeptansatz
  • Empfehlungen und Maßnahmenplan

 

Phase III

Dokumentation und Nachbearbeitung (bis September 2025)

  • Darstellung des Beratungsverlaufs, Ergebnisse der Analyse und Empfehlungen zur Realisierung
  • Follow-up

 

Fragebogen

BewerbungsInformationen für Institutionen

 

 

Noch Fragen?

Wenn Sie Rückfragen zum Beratungsprogramm, zu den Teilnahmeanforderungen oder zum Bewerbungsverfahren haben, melden Sie sich gerne direkt bei vob.inklusion[at]bundesakademie.de

 

Projektleitung

Bundesakademie für Kulturelle Bildung e.V.
Dr. Roberto Reale, Programmleitung Musik und Projektreferent
Schlossplatz 13
38304 Wolfenbüttel
Tel.: 0157 501 62 224

vob.inklusion[at]bundesakademie.de

 

gefördert von:

 

 

Projektlaufzeit:
März 2024 - September 2025

Kontakt

Dr. Roberto Reale
Programmleitung Musik und Projektreferent
Schlossplatz 13
38304 Wolfenbüttel
Tel.: 0157 501 62 224
vob.inklusion[at]bundesakademie.de