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Förderung und Ermäßigungen

Ermäßigungen

Für Arbeitslose, in der Ausbildung befindliche Personen (bis zum Alter von 34 Jahren) sowie Freiwilligendienst- oder Wehrdienstleistende, wissenschaftliche Volontär_innen und GDBA-Mitglieder kann bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises eine Ermäßigung in Höhe von 20 % des Kostenanteils erfolgen. Materialgebühren sind von der Ermäßigung ausgeschlossen. Für GDBA-Mitglieder gilt dies nur für Kurse im Programmbereich Darstellende Künste.

Schwerbehinderte ab GdB 80 sowie Schwerbehinderte mit Eintrag »B« erhalten eine Ermäßigung von 20 % auf die Teilnahmegebühr. Übernachtung- und Verpflegungsleistungen sowie Materialgebühren sind von der Ermäßigung ausgeschlossen.

Eine Kombination von Rabatten ist nicht möglich.

Für Studierende gibt es teilweise besondere Formen der Ermäßgigung. Diese finden Sie hier.

Förderung

Die Fördermöglichkeiten der einzelnen Bundesländer sind sehr unterschiedlich, daher können wir die laufenden Programme hier nicht einzeln darstellen. Teilweise unterstützen die landeseigenen Investitions- und Förderbanken die berufliche Weiterbildung.

Niedersachsen
Das Projekt KOMPASS Niedersachsen fördert die Weiterbildung von Freiberufler_innen.

Nordrhein-Westfalen
Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die Landesregierung die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung.

Bildungsprämie des BMBF
Die Bildungsprämie ist ausgelaufen, das Ministerium hat Links zu Länderprogrammen zusammengestellt

Die Bildungsschecks der Schweiz
werden von der Bundesakademie Wolfenbüttel anerkannt.

Bildungsurlaub

Wenn Sie für die Teilnahme an einer mindestens dreitägigen Fortbildung Bildungsurlaub beantragen möchten, teilen Sie uns das bitte spätestens drei Monate vor Veranstaltungsbeginn mit. Dann können wir bei der Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung (AEWB) die Anerkennung als Bildungsurlaub nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz (NBildUG) beantragen. Für Teilnehmer_innen aus anderen Bundesländern als Niedersachsen können wir nur in ausgewählten Fällen die Anerkennung einer Fortbildung als Bildungsurlaub beantragen – bitte sprechen Sie uns frühzeitig an.

Fortbildungen für Lehrerinnen und Lehrer

Niedersachsen

Das Niedersächsische Kultusministerium verzichtet bei Veranstaltungen der Akademie auf Einzelfallprüfung und Anerkennungsverfahren, ob diese als Fortbildungsveranstaltungen für Lehrer geeignet sind. Eine Beurlaubung für die Teilnahme an Veranstaltungen der Akademie als berufliche Aus- und Fortbildungsveranstaltungen kann nach § 2 Nr. 1 der Nds. Sonderurlaubsverordnung erfolgen, wenn dienstliches Interesse vorliegt und dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. Darüber entscheidet die Schulleitung. Lehrer und Lehrerinnen der anderen Bundesländer informieren sich bitte bei ihrer Schulleitung über die Anerkennungsvoraussetzungen für Sonderurlaub für Fortbildungen an der Bundesakademie. Die Regelungen in Niedersachsen können dabei eine Hilfestellung sein.

Hessen

Die Bundesakademie ist vom Hessischen Kulturministerium und dessen Institut für Qualitätsentwicklung als Anbieter von Fortbildungs- und Qualifizierungsangeboten akkreditiert worden. Das heißt, hessische Lehrerinnen und Lehrer können Leistungspunkte in unseren Seminaren erlangen. Wenn Sie Lehrer oder Lehrerin in Hessen sind und sich für ein Fortbildungsseminar bei uns interessieren, dann geben Sie uns bitte rechtzeitig eine Nachricht, damit wir die Akkreditierung des einzelnen Seminars beantragen können.