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Förderung und Ermäßigungen

Hier finden Sie einen Überblick über die Ermäßigungen der Bundesakademie:


Für Arbeitslose, in der Ausbildung befindliche Personen (bis zum Alter von 34 Jahren) sowie Freiwilligendienst- oder Wehrdienstleistende und GDBA-Mitglieder kann bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises eine Ermäßigung in Höhe von 20 % des Kostenanteils erfolgen. Materialgebühren sind von der Ermäßigung ausgeschlossen. Für GDBA-Mitglieder gilt dies nur für Kurse im Programmbereich Darstellendes Spiel.

Schwerbehinderte ab GdB 80 sowie Schwerbehinderte mit Eintrag »B« erhalten eine Ermäßigung von 20 % auf die Teilnahmegebühr. Übernachtung- und Verpflegungsleistungen sowie Materialgebühren sind von der Ermäßigung ausgeschlossen.

Eine Kombination von Rabatten ist nicht möglich.

Für Studierende gibt es teilweise besondere Formen der Ermäßgigung. Diese finden Sie hier.

Außerdem informieren wir Sie über verschiedene allgemeine Optionen der beruflichen Förderung. Wir versuchen, die gesetzlichen Anforderungen auf dem aktuellen Stand darzustellen, bitten jedoch um Verständnis, wenn wir aufgrund der unterschiedlichen Vorgaben der Bundesländer oder anderer Einrichtungen bzw. aufgrund rechtlicher Änderungen keine allgemein verbindliche Auskunft geben können. Um Fehlinformationen zu vermeiden, erkundigen Sie sich bitte über die Rahmenbedingungen und Möglichkeiten bei den zuständigen Trägern der Maßnahme.

Bildungsurlaub

Wenn Sie für den Besuch eines Seminars Bildungsurlaub beanspruchen wollen, teilen Sie dies bitte spätestens drei Monate vor Kursbeginn mit. Dann kann die Bundesakademie bei der Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung Bildungsurlaub für das Land Niedersachsen beantragen. Das Ihnen darauf hin mitgeteilte Aktenzeichen hilft Ihnen bei der Beantragung im jeweiligen Bundesland. Auskünfte über die Bedingungen des Bildungsurlaubsgesetzes erteilt das jeweils zuständige Ministerium Ihres Bundeslandes.

NRW-Bildungsschecks

Das Land Nordrhein-Westfalen gibt Bildungsschecks aus, die vom Europäischen Sozialfonds finanziert werden. Das Land NRW fördert damit Weiterbildungsmaßnahmen für kleine Unternehmen in NRW. Gefördert werden 50 % der Weiterbildungskosten bis max. 500 Euro pro Teilnehmer. Die Bundesakademie Wolfenbüttel erkennt diese Bildungsschecks an. TeilnehmerInnen aus NRW können die Schecks bei uns einlösen. Informationen zum Bildungsscheck NRW finden Sie hier. Der Bildungsscheck wird ausschließlich angerechnet für die Seminargebühren im engeren Sinn. Kosten für Übernachtung und Verpflegung sowie Fahrtkosten werden nicht bezuschusst.

Die Bildungsschecks der Schweiz

werden ebenfalls von der Bundesakademie Wolfenbüttel anerkannt.

Bildungsprämie - Prämiengutschein

Mit dem Prämiengutschein der Bildungsprämie übernimmt der Staat die Hälfte der Weiterbildungsgebühren bei Veranstaltungskosten von höchstens 1.000 Euro. Der Gutscheinwert beträgt maximal 500 Euro. 

Einen Prämiengutschein können Sie erhalten, wenn

  • Sie das 25. Lebensjahr vollendet haben und

  • durchschnittlich mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind oder sich in Eltern- oder Pflegezeit befinden und

  • Sie über ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal  20.000 Euro (als gemeinsam Veranlagte 40.000 Euro) verfügen.

Bitte beachten Sie: Der Prämiengutschein wird ausschließlich angerechnet für die Seminargebühren im engeren Sinn. Kosten für Übernachtung und Verpflegung sowie Fahrtkosten werden nicht bezuschusst.

Alle Informationen zur Bildungsprämie finden Sie hier.

Die Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung der Richtlinie zur Förderung von Prämiengutscheinen und Beratungsleistungen im Rahmen des Bundesprogramms "Bildungsprämie" vom September 2016 finden Sie hier.

 

Fortbildungen für Lehrerinnen und Lehrer

Niedersachsen

Das Niedersächsische Kultusministerium verzichtet bei Veranstaltungen der Akademie auf Einzelfallprüfung und Anerkennungsverfahren, ob diese als Fortbildungsveranstaltungen für Lehrer geeignet sind. Eine Beurlaubung für die Teilnahme an Veranstaltungen der Akademie als berufliche Aus- und Fortbildungsveranstaltungen kann nach § 2 Nr. 1 der Nds. Sonderurlaubsverordnung erfolgen, wenn dienstliches Interesse vorliegt und dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. Darüber entscheidet die Schulleitung. Lehrer und Lehrerinnen der anderen Bundesländer informieren sich bitte bei ihrer Schulleitung über die Anerkennungsvoraussetzungen für Sonderurlaub für Fortbildungen an der Bundesakademie. Die Regelungen in Niedersachsen können dabei eine Hilfestellung sein.

Hessen

Die Bundesakademie ist vom Hessischen Kulturministerium und dessen Institut für Qualitätsentwicklung als Anbieter von Fortbildungs- und Qualifizierungsangeboten akkreditiert worden. Das heißt, hessische Lehrerinnen und Lehrer können Leistungspunkte in unseren Seminaren erlangen. Wenn Sie Lehrer oder Lehrerin in Hessen sind und sich für ein Fortbildungsseminar bei uns interessieren, dann geben Sie uns bitte rechtzeitig eine Nachricht, damit wir die Akkreditierung des einzelnen Seminars beantragen können.

Bildungsgutschein der Arbeitsagentur

Kurse der Bundesakademie sind in die Aus- und Weiterbildungsdatenbank KURSNET eingetragen. Ob Sie Anspruch auf einen Bildungsgutschein der Arbeitsagentur haben, erfahren Sie hier.