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Bildrecht

Ein Fachtag zu rechtlichen Grundlagen für einen professionellen Umgang mit Bildern
Bilder sind ein zentrales Kommunikationsmedium – nicht nur im Kunst- und Kulturbetrieb, sondern auch in den alltäglichen und sozialen Medien.

Doch ihre Verwendung wirft – nicht zuletzt seit den letzten Gesetzes-Novellierungen – in der Praxis immer wieder rechtliche Fragen auf: Wann brauche ich die Einwilligung von Personen, die auf Dokumentationsfotos abgebildet sind? Was ist zu beachten, wenn ich Bildmaterial Dritter in Print- und digitalen Medien verwende und wie darf ich diese anpassen und verändern? Welche Punkte dürfen in Verträgen mit Urheber_innen nicht fehlen und auf welchen zentralen Gesetzestexten basieren diese?

Das Tagesseminar greift aktuelle Fragen des Bildrechts in Praxisfeldern auf und vermittelt konkretes Wissen sowie praktische Handreichungen für den Umgang mit Bildmaterial in verschiedenen beruflichen Zusammenhängen: in kuratorischen und künstlerischen Aufgabenfeldern, im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit oder auch kunstpädagogischen Zusammenhängen.

Grundlagen in Nutzungs-, Urheber- und Persönlichkeitsrecht werden ebenso vermittelt wie konkrete Informationen zur rechtskonformen Nutzung und Editierung von Fotos, Illustrationen und Grafiken Dritter. Anhand von Beispielen sowie konkreten Handreichungen und Vorlagen werden branchenübliche Verträge mit Fotograf_innen, Agenturen und Lizenzgebern, aber auch Leitfäden für die Prüfung, den Erwerb und die Lizenzierung von Bildmaterial als vermittelt.

Das Seminar findet in Kooperation mit der VG Bild-Kunst als zentralem Ansprechpartner für die Lizenzierung und Durchsetzung von Reproduktionsrechten bildender Künstler_innen statt.