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Bildrecht kompakt für Künstler_innen

Bilder und Abbildungen sind für die Sichtbarkeit der eigenen künstlerischen Arbeit zentral – ob in analogen oder digitalen Formaten. Als Künstler_in sind Sie Urheber_in Ihrer Werke und haben hierdurch spezielle Rechte. Verbunden mit der Nutzung von Abbildungen stellen sich Künstler_innen aber auch bestimmte rechtliche Fragen:

Welche sind die für Sie zentralen Urheberrechte und auf welche Punkte sollten Sie in Verträgen achten? Was tun, wenn jemand Ihre Werke ohne Erlaubnis nutzt? Was müssen Sie selbst bei der Nutzung von Abbildungen beachten, z.B. wann brauchen Sie die Einwilligung von Personen, die auf Dokumentationsfotos einer Ausstellungseröffnung abgebildet sind?

Das Kompaktseminar greift zentrale Fragen des Themas Bildrecht für Künstler_innen auf und vermittelt konkretes Wissen sowie praktische Handreichungen.
Neben dem Urheberrecht werden vor allem Grundlagen des Vertrags- und Persönlichkeitsrechtes vermittelt sowie konkrete Handreichungen und Vorlagen für branchenübliche Verträge gegeben.

Seminarzeiten: 16.30-19.30
Ab 16 Uhr findet ein technischer Check-In statt.

Technische Voraussetzungen zur Teilnahme:
Die technischen Voraussetzungen zur Teilnahme sind ein stabiler Internet-Zugang, ein PC oder Notebook mit Tastatur, Mikrofon, Kamera sowie Lautsprechern (oder Kopfhörer). Der Kurs wird über den Anbieter zoom.us angeboten. Zoom läuft browserbasiert bzw. mit einer kleinen Installation, die direkt im Anmeldeprozess ausgeführt wird. Den dafür notwendigen Link und weitere Informationen dazu erhalten Sie mit der Einladung zum Kurs von uns.

Das Seminar findet in Kooperation mit der VG Bild-Kunst als zentralem Ansprechpartner für die Lizenzierung und Durchsetzung von Reproduktionsrechten bildender Künstler_innen statt.