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360° Akademie online – Beratungsstunde: Schlaglichter auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz

Zum Diskriminierungsschutz in Kultureinrichtungen
Wie kann das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) als Instrument genutzt werden, um Kultureinrichtungen diverser zu gestalten?

Das AGG verbietet Benachteiligungen im Erwerbsleben sowie beim Zugang zu und der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen. Kultureinrichtungen sind dementsprechend sowohl gegenüber ihren Beschäftigten als auch gegenüber den Besucher*innen verpflichtet.

Die Veranstaltung vermittelt einen kurzen Überblick über die rechtlichen Grundlagen des AGG und zeigt auf, wo und wie konkret innerhalb der Kultureinrichtungen angesetzt werden kann, um Diskriminierung zu verhindern und aktiv dagegen vorzugehen. Dafür werden einzelne Bausteine/Maßnahmen für einen systematischen Diskriminierungsschutz vorgestellt.

Die Beratungsstunde wird interaktiv gestaltet, so dass Teilnehmer*innen Fragen stellen und ihre Erfahrungen teilen können.

Die Veranstaltung findet über Zoom statt.

Die Datenschutzrichtlinie für Zoom, dessen Anbieter seinen Sitz in den USA hat, finden Sie hier:
zoom.us/docs/de-de/privacy-and-legal.html

Interne Veranstaltung für das 360°-Programm der Kulturstiftung des Bundes. Bitte geben Sie bei Ihrer Anmeldung im Feld »zusätzliche Informationen« an, bei welcher von der KSB geförderten Institution Sie tätig sind und in welcher Funktion. Organisatorische Fragen beantwortet Ihnen joern.steinmann[at]bundesakademie.de.

In Kooperation mit der Kulturstiftung des Bundes: 360° Fonds für Kulturen der neuen Stadtgesellschaft.

Verantwortlich für das Programm sind:

für die Kulturstiftung des Bundes
Anna Zosik
Wissenschaftliche Mitarbeiterin
360° – Fonds für Kulturen der neuen Stadtgesellschaft

für die Bundesakademie Wolfenbüttel
Andrea Ehlert
Programmleiterin Kulturmanagement, -politik, -wissenschaft

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